Allgemeine 

Geschäftsbedingungen (AGB)

Schöffmann Regie & Events e.U.


1. ANWENDUNGSBEREICH

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der Schöffmann Regie & Events e.U. (im Folgenden „Auftragnehmer“) gegenüber Auftraggebern.
1.2. Sie gelten sowohl für Unternehmer als auch für Verbraucher im Sinne des KSchG.
1.3. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

2. LEISTUNGSGEGENSTAND UND ROLLE DES AUFTRAGNEHMERS

2.1. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen in den Bereichen Konzeption, Beratung, Eventregie, Projektleitung sowie Umsetzung von analogen, digitalen und hybriden Veranstaltungen („Events“).
2.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung.
2.3. Der Auftragnehmer kann – je nach Projekt – sowohl beratend (insbesondere als Eventregisseur) als auch als ausführender Dienstleister bzw. Generalunternehmer tätig werden.
2.4. Der Auftraggeber bleibt in jedem Fall rechtlicher Veranstalter des Events.
2.5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte (z. B. Technikdienstleister, Catering, Freelancer) heranzuziehen.
2.6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, geeignete Softwarelösungen, Plattformen und technische Systeme zur Durchführung des Events einzusetzen.
2.7. Eine bestimmte wirtschaftliche oder kommunikative Wirkung (z. B. Teilnehmerzahlen, Reichweite, Umsatz) wird nicht geschuldet.

3. ANGEBOTE UND VERTRAGSABSCHLUSS

3.1. Angebote erfolgen schriftlich und sind – sofern nicht anders angegeben – 14 Tage verbindlich.
3.2. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots zustande (auch per E-Mail ausreichend).
3.3. Vorbereitende Beratungsleistungen bis zu 3 Stunden sind kostenfrei.
3.4. Darüber hinausgehende Beratungsleistungen sowie Konzeptionsleistungen sind kostenpflichtig und werden – sofern nicht anders vereinbart – nach Zeitaufwand verrechnet.

4. HONORAR UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

4.1. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Abgaben und Nebenkosten.
4.2. Sofern nicht anders vereinbart gelten folgende Zahlungsmodelle:

  • bis € 5.000: Zahlung nach Leistungserbringung
  • ab € 5.000: 50% Anzahlung, Rest nach Event
  • ab € 20.000: 1/3 Anzahlung, 1/3 Zwischenabrechnung, 1/3 nach Event


4.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen erst nach Eingang vereinbarter Anzahlungen zu erbringen.
4.4. Zahlungsziel: 10 Tage ab Rechnungslegung.
4.5. Bei Zahlungsverzug gelten gesetzliche Verzugszinsen.
4.6. Vereinbarte Event- und Probetage gelten als Fixtermine und werden unabhängig von der tatsächlichen Dauer vollständig verrechnet.
4.7. Zusatzleistungen, Mehrstunden oder kurzfristige Änderungen werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
4.8. Reise-, Nächtigungs- und Verpflegungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

5. KOSTENVORANSCHLÄGE UND MEHRAUFWAND

5.1. Kostenschätzungen sind unverbindlich.
5.2. Bei absehbaren Überschreitungen wird der Auftraggeber informiert.
5.3. Erfolgt innerhalb von 5 Werktagen kein Widerspruch, gelten Mehrkosten als genehmigt.

6. PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

6.1. Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung.
6.2. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
6.3. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für:

  • rechtliche Zulässigkeit der Inhalte
  • Einholung von Nutzungsrechten
  • Einwilligungen von Teilnehmern (Foto, Video, Ton)


6.4. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Inhalte rechtlich oder fachlich zu prüfen.
6.5. Der Auftraggeber trägt sämtliche behördlichen Genehmigungen sowie Abgaben (z. B. AKM).

7. EVENTREGIE UND OPERATIVE ENTSCHEIDUNGEN

7.1. Der Auftragnehmer übernimmt – sofern vereinbart – die Eventregie bzw. operative Steuerung des Events.
7.2. In kritischen Situationen (z. B. Verzögerungen, Ausfälle, Änderungen im Ablauf) ist der Auftragnehmer berechtigt, im Interesse eines reibungslosen Ablaufs kurzfristige Maßnahmen zu empfehlen und – sofern erforderlich – umzusetzen.
7.3. Entscheidungen erfolgen grundsätzlich in Abstimmung mit dem Auftraggeber, sofern dies zeitlich möglich ist.
7.4. Eine Erfolgsgarantie für den Ablauf wird nicht übernommen.

8. ÄNDERUNGEN UND ZUSATZLEISTUNGEN

8.1. Änderungen nach Vertragsabschluss sind möglich, bedürfen jedoch der Abstimmung.
8.2. Zusätzlicher Aufwand wird gesondert verrechnet.
8.3. Änderungen kurz vor oder während des Events können zu Mehrkosten führen und sind nicht in jedem Fall umsetzbar.
8.4. Kurzfristige Änderungen am Veranstaltungstag (z. B. No-Shows, Programmänderungen) liegen im Risiko des Auftraggebers und begründen keinen Anspruch auf Preisminderung.

9. ZUSAMMENARBEIT MIT DRITTEN

9.1. Der Auftragnehmer kann Leistungen Dritter im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers beauftragen.
9.2. Für Leistungen Dritter übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, sofern diese nicht grob fahrlässig ausgewählt wurden.
9.3. Drittanbieter können eigene Vertragsbedingungen haben.
9.4. Kosten für Drittleistungen sind auch im Falle von Änderungen oder Stornierungen vom Auftraggeber zu tragen.

10. STORNIERUNG DURCH DEN AUFTRAGGEBER

10.1. Bei Stornierung gelten folgende Stornosätze:

  • bis 30 Tage vor Event: 30%
  • bis 14 Tage vor Event: 60%
  • bis 7 Tage vor Event: 80%
  • ab 7 Tage vor Event: 100%


10.2. Bereits erbrachte Leistungen werden zusätzlich verrechnet.
10.3. Kosten für Drittanbieter sind in voller Höhe zu ersetzen.
10.4. Verschiebungen gelten als Stornierung mit anschließender Neubuchung.

11. HÖHERE GEWALT UND AUSFÄLLE

11.1. Bei höherer Gewalt (z. B. Wetter, Krankheit, Streik, technische Ausfälle, behördliche Maßnahmen) entfällt die Leistungspflicht.
11.2. Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
11.3. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
11.4. Für Ausfälle von Plattformen, Technik oder Internetverbindungen wird keine Haftung übernommen.

12. NUTZUNGSRECHTE UND KONZEPTE

12.1. Sämtliche Konzepte, Ideen und Unterlagen bleiben Eigentum des Auftragnehmers.
12.2. Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht für das konkrete Projekt.
12.3. Eine Weitergabe oder Wiederverwertung ist unzulässig.

13. REFERENZEN UND EIGENWERBUNG

13.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Projekte als Referenz zu nennen.
13.2. Bild- und Videomaterial darf – sofern keine berechtigten Interessen entgegenstehen – für Eigenwerbung verwendet werden.
13.3. Vertrauliche Inhalte werden nicht veröffentlicht.

14. HAFTUNG

14.1. Der Auftragnehmer haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
14.2. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen.
14.3. Keine Haftung besteht für:

  • Ausfälle von Technik oder Plattformen
  • Fehler von Drittanbietern
  • Programmänderungen oder Teilnehmerausfälle

15. DATENSCHUTZ

15.1. Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verarbeitet.
15.2. Der Auftraggeber ist für die datenschutzkonforme Abwicklung des Events verantwortlich.
15.3. Weitere Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

16. GERICHTSSTAND UND RECHT

16.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.2. Gerichtsstand ist Wien.

17. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam.


Stand: April 2026
Gerichtsstand für Unternehmer: Wien