Allgemeine Geschäftsbedingungen
Florian Schöffmann e.U.
1. ANWENDUNGSBEREICH
Florian Schöffmann e.U., FN 599355f (im Folgenden kurz Auftragnehmer), bietet seine Leistungen für Auftraggeber ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Die AGB gelten für Verträge mit Unternehmern und Verbrauchern.
2. LEISTUNGSGEGENSTAND UND -ERBRINGUNG
2.1. Der Auftragnehmer bietet die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von analogen, digitalen und hybriden Veranstaltungen („Events“) an.
2.2. Der genaue Umfang der Leistungen und das Honorar werden in der individuellen Vereinbarung festgelegt. Basis dafür ist in der Regel ein Angebot des Auftragnehmers.
2.3. Der Auftragnehmer hat das Recht für die technische Umsetzung der Veranstaltungen die verschiedensten Softwares und Plattformen heranzuziehen und zu verwenden, um den vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen.
2.4. Um den vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Dritte zur Vertragserfüllung heranzuziehen.
2.5. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung des Events. Ausschließlich der Auftraggeber ist Veranstalter des Events.
2.6. Der Auftragnehmer garantiert keine bestimmte Reichweite für Events (u.A. Social Media, Anzahl von Teilnehmerinnen etc.) zu erlangen.
3. ANGEBOTE UND VERTRAGSABSCHLUSS
3.1. Angebote des Auftragnehmers werden in geschriebener Form erstattet. Sofern im Angebot nicht etwas Anderes festgelegt ist, ist der Auftragnehmer zwei Wochen ab Zugang beim Auftraggeber an sein Angebot gebunden.
3.2. Die Annahme des Angebots hat in geschriebener Form zu erfolgen.
3.3. Bei Erklärungen in geschriebener Form ist keine Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur erforderlich, wenn aus der Erklärung die Person des Erklärenden hervorgeht (zB bei E-Mails unter Anführung des Absenders).
3.4. Die ersten drei Stunden des Beratungsgesprächs für die Angebotsstellung (Festlegung der Ziele und Erwartungen) sind kostenfrei. Jede weitere Stunde wird mit einem Pauschalpreis von (netto) EUR 150,00 in verrechnet. Die Erstellung eines Angebots in Form eines Veranstaltungskonzept ist kostenpflichtig (netto EUR 150,00 pro Stunde).
4. HONORAR
4.1. Die vom Auftragnehmer angegebenen Tarife und Preise sind – mangels abweichender Festlegung im Angebot/Vertrag – Nettopreise in EUR, exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, Werbeabgabe und etwaiger Nebenkosten. Die Leistungen des Auftragnehmers unterliegen der Umsatzsteuer.
4.2. Ist nichts anderes vereinbart ist das Zahlungsziel 10 Tage ab Rechnungslegung.
4.3. Ist der Auftraggeber in Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe an.
4.4. Der Auftraggeber stimmt der elektronischen Übermittlung der Rechnungen (per E-Mail) zu.
5. ÜBERSCHREITEN VON KOSTENVORANSCHLÄGEN UND GENEHMIGUNGSFIKTION
5.1. Hat der Auftragnehmer seinen Stundenrahmen unverbindlich geschätzt und ist eine erhebliche Überschreitung absehbar, wird der Auftraggeber rechtzeitig auf den Mehraufwand und die zusätzlichen Kosten hingewiesen. Wenn der Auftraggeber den zusätzlichen Kosten innerhalb von sieben Tagen weder widerspricht noch eine kostengünstigere Alternative angibt, gelten diese als genehmigt.
6. PFLICHTEN UND ZUSICHERUNGEN DES AUFTRAGGEBERS
6.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Unterlagen bereitzustellen bzw. Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit der Auftragnehmer die vertraglich vereinbarte Leistung zeitgerecht durchführen kann (zB Informationen zum Programmablauf, Speaker, Teilnehmer, udgl). Kommt der Auftraggeber den Mitwirkungspflichten oder den (technischen) Anforderungen nicht rechtzeitig nach, ist der Auftragnehmer nicht an den vereinbarten Leistungstermin gebunden und von sämtlichen Leistungspflichten bis zur Erfüllung der Mitwirkungspflichten befreit. In diesem Fall ist der Auftragnehmer dennoch berechtigt, das vereinbarte Gesamthonorar in Rechnung zu stellen.
6.2. Der Auftraggeber sichert zu sich, dass die vereinbarten veröffentlichten Aufträge keine Rechte Dritter und keine sonstige Rechte (Urheber-, Leistungsschutz, GewO, MedienG, UWG, UGB, etc.) verletzen.
6.3. Der Auftraggeber sichert zu, dass er über alle Berechtigungen verfügt, sowie sämtliche Schutzrecht (z.B. Marken-, Bild, Urheberrechte) bezüglich seines Auftrags besitzt.
6.4. Es liegt im Aufgabenbereich des Auftraggebers Einverständnisse von den im Event zu sehenden und hörenden Personen einzuholen, die im Zuge des Programms fotografiert, gefilmt und aufgenommen werden.
6.5. Der Auftraggeber sichert zu, dass alle zur Verfügung gestellten, eingespielten und/oder für die Bewerbung verwendeten Grafiken die erforderlichen Bild- und Lizenzrechte erfüllen.
6.6. Der Auftraggeber sichert die inhaltliche Richtigkeit der dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Unterlagen, Daten, Texte, Grafiken, etc zu. Der Auftragnehmer hat keine Verpflichtung zur inhaltlichen Überprüfung.
7. VERTRAGSÄNDERUNGEN
7.1. Die einvernehmliche Änderung bereits abgeschlossener Verträge ist möglich.
7.2. Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit zumindest der Bestätigung in geschriebener Form durch den Auftragnehmer.
7.3. Gewünschte terminliche Änderungen sind dem Auftragnehmer innerhalb von fünf Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn bekanntzugeben. Ungeachtet dessen kann der Auftragnehmer die Verfügbarkeit des neuen Wunschtermins nicht garantieren. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Mehraufwand aufgrund einer zeitlichen Veränderung in Rechnung zu stellen. Mangels Vereinbarung eines anderen Stundensatzes im Vertrag, steht dem Auftragnehmer ein Honorar in der Höhe von EUR 150,00 netto pro Stunde zu.
7.4. Sollte der Auftraggeber weitere Anforderungen nach Annahme des bestehenden Angebots haben, die zusätzliche Technik, Equipment und Mitarbeiter erfordern, werden diese gesondert in Absprache mit dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Jede weitere Projektstunde Mehraufwand welche im Angebot nicht abgedeckt ist, wird mit einem Pauschalpreis von € 150,00 netto pro Stunde.
8. DETAILS ZUM EVENT UND ÄNDERUNGEN
8.1. Hinsichtlich digitalen-, hybriden-, und analogen Events hat der Auftraggeber spätestens fünf Werktage vor der Veranstaltung die Anzahl der Sprecher (Speaker) bekanntzugeben.
8.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich rechtzeitig, dem Auftragnehmer zu kommunizieren welches Equipment benötigt wird bzw. von der jeweiligen Location bereitgestellt wird. Sollte dies nicht mitgeteilt werden, wird dem Auftraggeber nachträglich das benötigte Equipment in Rechnung gestellt.
8.3. Grundsätzlich gilt, dass jegliche Änderungen (z.B. Equipment, Anzahl der Speaker, etc.) seitens des Auftraggebers bis spätestens drei Werktage vor dem Event mitzuteilen sind. Andernfalls kann der Auftragnehmer für alle Änderungen und Kostenanpassungen danach nicht garantieren. Die daraus entstehenden abweichenden Fristen werden an den Auftraggeber rechtzeitig kommuniziert und sind einzuhalten.
9. VERTRAGSDAUER
Mit Abschluss der Veranstaltung (des Events) und den erforderlichen Nacharbeiten (zum Beispiel Abrechnungen, Feedback-Gespräche) endet das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
10. STORNIERUNG DURCH DEN AUFTRAGGEBER
10.1. Bei Stornierung oder Absage der angebotenen Leistungen bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn verrechnet der Auftragnehmer 50% des vereinbarten Gesamthonorars. Bei Stornierung oder Absage innerhalb von 10 Tagen vor Veranstaltungsbeginn verrechnet der Auftragnehmer den vereinbarten Gesamtbetrag.
10.2. Im Fall, dass der Auftraggeber die Organisation externer Dienstleister (z.B. Catering, Location) in Anspruch genommen oder der Auftragnehmer zur Vertragserfüllung Dritte herangezogen hat und der Auftraggeber den Vertrag storniert, verpflichtet er sich, die dadurch entstandenen Kosten für Dritte in voller Höhe zu ersetzen.
11. BEHÖRDLICHE GENEHMIGUNGEN, STEUERN, GEBÜHREN, VERANSTALTUNGSORT, VERANSTALTUNGSVERSICHERUNG
11.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche behördliche Genehmigungen für die jeweilige Veranstaltung einzuholen und eine Veranstaltungsversicherung abzuschließen.
11.2. Im Falle von Steuern, Gebühren, Abgaben und Urheberrechtsentgelten (AKM udgl.) die bei den Veranstaltungen entstehen, sind diese vom Auftraggeber zu tragen.
11.3. Im Falle eines digitalen oder hybriden Events hat der Auftraggeber die Verpflichtung, einen geeigneten Veranstaltungsort zu organisieren und für die technische Nutzungsmöglichkeit (insbesondere die Voraussetzungen für das Streaming und das Bereitstellen von WLAN) zu sorgen.
11.4. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer vor der Veranstaltung eine Besichtigung des Veranstaltungsort sowie eine Absprache mit der Haustechnik zu ermöglichen.
12. EIGENTUMSRECHTE UND NUTZUNGSRECHTE
12.1. Sämtliche Nutzungsrechte an den (Kreativ-) Leistungen (z.B.: Anregungen, Ideen, Konzepte, etc.) verbleiben beim Auftragnehmer. Es wird nur eine einmalige Nutzungsbewilligung an Auftraggeber übertragen. Dem Auftraggeber ist es untersagt jegliche (Kreativ-)Leistungen des Auftragnehmers weiterzuverkaufen und/oder weiterzugeben.
12.2. Die dauerhafte Einräumung von Nutzungsrechten ist gesondert zu vereinbaren.
12.3. Das alleinige Verwertungsrecht an den Entwürfen, Konzepten, Ideen, Präsentationsunterlagen, Angeboten, erstellten Grafiken usw. hat der Auftragnehmer.
13. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
13.1. Die Haftung des Auftragnehmers für leicht fahrlässig verursachte Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
13.2. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden die durch Phishing entstehen. Unter Phishing versteht man Versuche, sich über gefälschte Webseiten, E-Mails oder Kurznachrichten als Auftragnehmer auszugeben und dadurch zB. an persönliche Daten zu gelangen (Namen, Adressen, Bankdaten, etc.) oder jemanden zur Ausführung einer schädlichen Handlung zu bewegen.
14. DATENSCHUTZ
14.1. Die personenbezogenen Daten, die der Auftragnehmer im Zuge der Veranstaltung erhebt, werden gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
14.2. Der Auftragnehmer erklärt rechtsverbindlich, dass sämtliche Daten den vereinbarten bzw. gesetzlichen Verpflichtungen zur Verschwiegenheit unterliegen. Alle personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer es liegt ein behördlicher Auftrag vor bzw. es liegt eine gesetzliche Grundlage vor.
14.3. Der Auftragnehmer nutzt die personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung.
14.4. Der Auftraggeber hat das Recht auf Widerspruch auf Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie auf Auskunft und Löschung dieser.
14.5. Die Event-Teilnehmer stimmen den Teilnahmebedingungen des Auftragnehmers im Zuge der Registrierung zum Event zu. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Teilnahmebedingungen, wenn technisch möglich, in den Registrierungsprozess einzubauen.
14.6. Die Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten (Name, Institution, E-Mail) der Event-Teilnehmer, die zum Zweck der Teilnahme am Event bei dem Auftragnehmer erhoben werden und diese Daten als Teilnehmerliste dem Auftraggeber der Veranstaltung zum Zweck der Dokumentation und Verarbeitung zu Marketingzwecken weitergegeben werden, kann jederzeit widerrufen werden. Durch Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
15. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Klauseln und die abgeschlossenen Verträge.
16. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
Gerichtsstand ist ausschließlich das für Wien sachlich und örtliche zuständige Gericht. Das Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts.
Stand März 2023